Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger und Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften vermeiden!
Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen! Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten. Mehr dazu ….