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Frühstart-Rente

Wie Sie für Ihr Kind staatlich gefördert vorsorgen

Kinder wachsen schnell. Aus kleinen Schritten werden große Wege. Was heute noch weit weg wirkt, wird irgendwann wichtig: die Frage, wie finanzielle Vorsorge früh beginnen kann.

Mit der Frühstart-Rente unterstützt der Staat Kinder und Jugendliche frühzeitig dabei, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Für anspruchsberechtigte Kinder zahlt der Staat jeden Monat 10 Euro in ein persönliches Altersvorsorgedepot ein. So entsteht über viele Jahre hinweg ein wachsender Vorsorgebaustein, ohne dass Familien dafür selbst Geld aufbringen müssen.

Für Familien kann das ein erster Baustein sein, um das Thema Vorsorge von Anfang an mitzudenken – ruhig, planbar und mit Blick nach vorn.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frühstart-Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
  • Der Staat zahlt für jedes förderberechtigte Kind monatlich 10 Euro in ein persönliches Altersvorsorgedepot ein.
  • Das Geld wird langfristig am Kapitalmarkt angelegt. Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein staatliches Förderinstrument für die private Altersvorsorge von Kindern und Jugendlichen. Für jedes förderberechtigte Kind zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein.

Dieses Depot gehört dem Kind. Das Geld wird langfristig am Kapitalmarkt investiert – beispielsweise über Fonds oder ETFs – und soll bis zum Rentenalter anwachsen. Ziel ist, dass junge Menschen bereits früh ein eigenes Vorsorgekapital aufbauen. Es kann später die gesetzliche Rente ergänzen. Für Eltern ist dabei vor allem wichtig: Die Frühstart-Rente ist nicht als kurzfristig verfügbares Guthaben gedacht, sondern als Anlage für später. Der langfristige Gedanke steht klar im Mittelpunkt.

Wer hat Anspruch auf die Frühstart-Rente?

Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, die eine Schule in Deutschland besuchen, Anspruch.

Zum Start der Frühstart-Rente gilt:

Beginn der Förderung

Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020 – also mit den Kindern, die im Jahr 2026 6 Jahre alt werden.

Staffelung

In den Folgejahren kommen jeweils die Kinder dazu, die in dem Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden.

Weitere Jahrgänge

Ab 2029 sollen schrittweise auch ältere Jahrgänge einbezogen werden, die bis dahin noch nicht berücksichtigt wurden.

Wie funktioniert das Modell?

Für die Frühstart-Rente wird für jedes anspruchsberechtigte Kind ein Altersvorsorgedepot eingerichtet:

  • Eltern können ein solches Depot bei einem zugelassenen Anbieter ihrer Wahl eröffnen.
  • Eröffnen Eltern kein Depot, greift eine staatlich organisierte Auffanglösung. Dabei werden die Förderbeträge jahrgangsweise kollektiv angelegt.

In beiden Fällen gilt: Die staatliche Förderung von 10 Euro pro Monat geht nicht verloren. Sie fließt entweder in das individuelle Depot oder – bei Nutzung der Auffanglösung – in eine kollektive Anlage, die später auf ein eigenes Depot übertragen werden kann.

Monatliche Förderung des Staates

Der Staat zahlt für jedes förderberechtigte Kind:

  • 10 Euro pro Monat,
  • vom 6. Geburtstag bis zur Volljährigkeit,
  • also insgesamt 12 Jahre lang.

Über den gesamten Zeitraum ergeben sich damit 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen. Hinzu kommen mögliche Wertzuwächse durch die Kapitalanlage.

Frühstart-Rente in der Praxis

Anspruch entsteht automatisch

Erfüllt Ihr Kind die Voraussetzungen, hat es automatisch Anspruch auf die staatliche Förderung. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden.

Wenn Sie kein Depot eröffnen, greift eine zentrale Auffanglösung. Dabei werden die Beiträge gesammelt und nach Jahrgängen angelegt. Später kann das Guthaben auf ein individuelles Depot übertragen werden.

Depot eröffnen

Sie eröffnen ein Altersvorsorgedepot für Ihr Kind. Die staatlichen Beiträge werden in dieses Depot eingezahlt.

Hierfür eignen sich Depots, die sich direkt an Ihren Nachwuchs richten. Sobald es losgeht, können Sie dort die staatliche Förderung für Ihr Kind verwahren. 

Zu einem geeigneten Depot

10 Euro pro Monat vom Staat

Vom 6. bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes überweist der Staat monatlich 10 Euro in das entsprechende Altersvorsorgedepot. Über 12 Jahre kommen so 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen zusammen.

Geld arbeitet langfristig am Kapitalmarkt

Das Kapital wird langfristig in ETF- oder Fonds-Lösungen investiert, die auf Wachstum über viele Jahre ausgelegt sind.

Kapitalanlage: Chancen und Risiken

Die Frühstart-Rente ist kapitalgedeckt. Das bedeutet:

  • Das Geld wird am Kapitalmarkt investiert, etwa über Fonds oder ETFs.
  • Langfristig können so Chancen auf eine attraktive Wertentwicklung genutzt werden.
  • Gleichzeitig unterliegt die Anlage Schwankungen. Erträge sind nicht garantiert und Kursverluste können nicht ausgeschlossen werden.

Durch den frühen Beginn und den langen Anlagehorizont können Marktschwankungen über die Jahre abgefedert werden. Im Fokus steht daher der langfristige Vermögensaufbau.

Die Erträge aus der Frühstart-Rente – etwa Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne – bleiben während der Ansparphase bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.

Warum jetzt schon mitdenken?

Zeit ist beim Vermögensaufbau ein wichtiger Faktor. Je früher Geld angelegt wird, desto länger kann es arbeiten. Kleine Beträge können so über viele Jahre ihre Wirkung entfalten.

Genau darauf zielt die Frühstart-Rente ab. Nicht die Höhe der monatlichen Förderung allein macht den Unterschied, sondern der frühe Beginn. Wer früh startet, gibt dem Vermögen mehr Zeit, sich zu entwickeln.

Für Familien kann das ein sinnvoller Gedanke sein: Vorsorge muss nicht groß und kompliziert anfangen. Oft ist es gerade der frühe, verlässliche Start, der später einen Unterschied macht. Wir unterstützen Sie gern dabei.

Wichtige Hinweise

Kapitalanlagen unterliegen marktbedingten Schwankungen. Kurs- und Ertragsverluste können nicht ausgeschlossen werden.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung.