Dispokredit*

Finanzieller Spielraum durch eingeräumte Kontoüberziehung

Sichern Sie sich mit einem Dispokredit* Ihre persönliche Finanzreserve und damit mehr finanziellen Spielraum. Die eingeräumte Kontoüberziehung steht flexibel zur Verfügung, wenn's mal eng wird. 

Allgemeine Informationen

Höhe Ihres persönlichen Dispokredites*

Der Dispokredit* – eine eingeräumte Kontoüberziehung – ist der Betrag, um den Sie Ihr Girokonto überziehen können. Sollzinsen fallen nur für den Betrag an, den Sie in Anspruch genommen haben, und auch nur so lange, wie Sie den Kredit in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe ein Dispokredit* eingeräumt wird, ist abhängig von Ihrer Bonität. Entsprechend Ihrer Bonität kann der Dispokredit* flexibel angepasst werden, zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung.

Aktuelle Konditionen

Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite):
pro Jahr 14,93 % (variabel)

Sollzinssatz für geduldete Überziehungen (Kontoüberziehung)*:
pro Jahr 19,93 % (variabel)

*Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus.

Informationen zum Angebot

Repräsentatives Beispiel:
Zinssatz für Dispokredit: 14,93 % p. a.; effektiver Jahreszins: 15,93 %; Dispositionskreditbetrag: 6.000 Euro; Bonität vorausgesetzt

Ihre Vorteile mit einem Dispokredit (eingeräumte Kontoüberziehung)

  • Persönlicher Verfügungsrahmen zur freien Verfügung
  • Schnelle und unkomplizierte Beantragung und Inanspruchnahme
  • Variable Rückzahlung durch laufende Gehaltseingänge auf Ihrem Girokonto
  • Transparenz durch stets aktuelle Informationen auf Ihrem Kontoauszug

Der Kreditgeber ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Referenzzinssatz ist der Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist.
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen.

Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,2500 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsanpassung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten.

Die Sollzinsänderung wird mit der Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer wirksam. Die Erklärung erfolgt binnen eines Monats nach Überprüfung. Diese Erklärung kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden.

Kurzfristige Liquiditätsreserve

Für die Rückzahlung des Dispokredits* gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange Sie die Voraussetzungen für die Gewährung einer eingeräumten Kontoüberziehung erfüllen. Dispokredite* stellen allerdings nur ein kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar. Bei einem längerfristigen Bedarf an Geldmitteln sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Raiffeisenbank im Breisgau eG vereinbaren. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

Der Weg zu Ihrem Dispokredit*

Vor Bewilligung des Dispokredites* stellt Ihr Berater Ihre Kreditwürdigkeit fest. Sie sind volljährig, haben ein privat genutztes Girokonto bei Ihrer Raiffeisenbank im Breisgau eG, auf das regelmäßige monatliche Gehaltseingänge aus nichtselbstständiger Arbeit eingehen, einen festen Wohnsitz in Deutschland und keinen negativen SCHUFA-Eintrag – dann sind die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung Ihres Dispokredites* erfüllt. Sobald Ihr Dispokredit* bewilligt ist, richtet Ihre Raiffeisenbank im Breisgau eG ihn auf Ihrem Girokonto ein. Im Rahmen Ihrer persönlichen Kreditlinie steht Ihnen der zusätzliche finanzielle Spielraum dann sofort zur Verfügung.

Als Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Dispokredit* über unser Serviceformular im Online-Banking anzupassen.

* eingeräumte Kontoüberziehung

Hinweise

Gesetzliche Regelungen

Für die Raiffeisenbank im Breisgau eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten* waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Raiffeisenbank im Breisgau eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites*.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites*

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit* dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit* über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites* aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übemitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisenbank im Breisgau eG für Dispositionskredite.*

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten* unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung  

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.


Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.


In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

In wenigen Schritten zum Dispokredit*

Eingeräumte Kontoüberziehung einrichten oder anpassen

Sie haben bisher keine eingeräumte Kontoüberziehung und möchten diese einrichten? Oder Sie haben bereits einen Dispokredit* und möchten die Höhe anpassen? Sind Sie bereits Kunde, können Sie dies bequem online erledigen.

* eingeräumte Kontoüberziehung

Häufige Fragen zum Dispokredit*

Welche Kosten entstehen für die Einräumung und Inanspruchnahme des Dispokredites?

Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispokredites (eingeräumte Kontoüberziehung) keine weiteren Kosten an. Auch werden die Sollzinsen nur für die Dauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Darlehensbetrag berechnet.

Was versteht man unter Bonität?

Die Bonität, auch Kreditwürdigkeit genannt, gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kunde ein aufgenommenes Darlehen pünktlich und vollständig zurückzahlt. Für die Bank ist die Bonität des Kunden eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, ob und in welcher Höhe ein Darlehen gewährt werden kann.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Sie liefert ihren Vertragspartnern, wie zum Beispiel Banken, kreditbezogene Informationen über Verbraucher. Die Vertragspartner hingegen übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden. Die SCHUFA schafft damit die Grundlage für eine sichere Kreditvergabe und schützt Verbraucher so vor potenzieller Überschuldung.

Hinweis: Dispokredite stellen ein besonders flexibles und kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar. Wer eine längerfristige Finanzierung benötigt, sollte stets andere Angebote wie zum Beispiel einen Privatkredit nutzen. Diesen gibt es zu teilweise deutlich günstigeren Konditionen als den Dispokredit.