Umstellung auf strukturierte und hybride Adressdaten
Bei Zahlungen mit Auslandsbezug werden im ISO 20022-Format – wie bisher – die Adressdaten der beteiligten Parteien angegeben. Die neuen Formate nutzen allerdings bevorzugt strukturierte Adressfelder. Das heißt, dass jede Adressangabe in einem dafür definierten Feld steht. Bei Adressen in Deutschland gehören beispielsweise der Name der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl, die Stadt und das Land jeweils in ein eigenes Feld.
Ab dem 14. November 2026 akzeptieren Banken nur noch strukturierte oder hybride Adressangaben. Wir empfehlen Ihnen, vollständig strukturierte Adressdaten zu verwenden.